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Bibliotheksausweis


 

 


 

Studierende der Universität Augsburg

 

Wenn Sie an der Universität Augsburg studieren, benötigen Sie keinen eigenen Bibliotheksausweis. Der Studierendenausweis dient zugleich als Bibliotheksausweis. Die Bibliotheksnummer befindet sich unmittelbar oberhalb des Strichcodes.


Studentenausweis

 

Im Zusammenhang mit Buchbestellungen u.ä. im OPAC werden Sie aufgefordert, Kennung und Passwort einzugeben:

Die Kennung ist die (zwölfstellige) Bibliotheksnummer auf Ihrem Studierendenausweis. Als Passwort voreingestellt ist die vierstellige Angabe von Tag und Monat Ihres Geburtsdatums (z.B.: 9.August = 0908). Sie können dieses Passwort jederzeit ändern.

Ihre Rechenzentrumskennung können Sie nicht nutzen, um sich am OPAC anzumelden.

Beachten Sie: Vielleicht haben Sie sich bereits während Ihrer Schulzeit einen Ausweis ausstellen lassen. Wenn dieser Ausweis zu Beginn Ihres Studiums noch gültig ist, ist aus technischen Gründen die Benutzernummer auf Ihrem Studierendenausweis deaktiviert bzw. ungültig. Sorgen Sie deshalb dafür, dass zu Beginn Ihres Studiums Ihr älterer Ausweis nicht mehr gültig ist. Wenden Sie sich zu diesem Zweck an die Information der Zentralbibliothek.

Sie können Ihren Studierendenausweis nicht nutzen, um Bücher aus der Bibliothek der Hochschule Augsburg zu entleihen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Bibliothek der Hochschule und lassen Sie sich dort einen Ausweis ausstellen.

...wie viele Medien können Sie mit Ihrem Ausweis entleihen?



 

Studierende der Universität Augsburg, die ihr Studium demnächst abschließen

 

Am Ende des letzten Studiensemesters (September bzw. März) können Sie Ihren noch gültigen Studierendenausweis durch einen Ausweis für Nicht-Universitätsangehörige (Ortsbenutzerausweis) ersetzen lassen. Dabei werden die entliehenen Medien automatisch auf den neuen Ausweis umgebucht.

Mit einem Ausweis haben Sie im Wesentlichen dieselben Möglichkeiten zur Mediennutzung wie Studierende (Abend-, Wochenendausleihe aus den Präsenzbeständen; mehrwöchige Ausleihe von Medien aus dem Magazin).

Wenn Sie einen solchen Ausweis wünschen, kommen Sie mit Ihrem Studierendenausweis und Ihrem Personalausweis bzw. Reisepass zur Information der Zentralbibliothek (Montag - Mittwoch: 8.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr, Freitag: 8.30 - 14.00 Uhr).

...wie viele Medien können Sie mit Ihrem neuen Ausweis entleihen?



 

Beschäftigte der Universität Augsburg

 

Bitte füllen Sie zunächst das Online-Formular aus.

Sie können den Ausweis dann im Verlauf der folgenden 14 Tage zu diesen Zeiten an der Information der Zentralbibliothek abholen:

Montag - Mittwoch: 8.30 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 14.00 Uhr

Wenn Sie Ihren Ausweis abholen, legen Sie uns bitte den Beschäftigungsvertrag der Universität und einen gültigen Personalausweis/Reisepass vor.

...wie viele Medien können Sie mit Ihrem Ausweis entleihen?

 

ausweis_beschaeftigte

 

Im Zusammenhang mit Buchbestellungen u.ä. im OPAC werden Sie aufgefordert, Kennung und Passwort einzugeben:

Die Kennung ist die (zwölfstellige) Bibliotheksnummer auf Ihrem Ausweis. Als Passwort voreingestellt ist die vierstellige Angabe von Tag und Monat Ihres Geburtsdatums (z.B.: 9.August = 0908). Sie können dieses Passwort jederzeit ändern.

Ihre Rechenzentrumskennung können Sie nicht nutzen, um sich am OPAC anzumelden.

 

 



 

Nicht-Universitätsangehörige, Studierende anderer Hochschulen, Schüler/innen, Gasthörer der Universität Augsburg

 

Sie benötigen grundsätzlich keinen Bibliotheksausweis, wenn Sie nur die frei zugänglich aufgestellten Medien (Präsenzbestände) innerhalb der Bibliothek nutzen wollen. Auch für das Kopieren und Scannen innerhalb der Bibliothek ist kein Bibliotheksausweis erforderlich.

 

Einen Bibliotheksausweis benötigen Sie,

  • wenn Sie Medien aus den frei zugänglich aufgestellten Beständen entleihen wollen
    (Beachten Sie: Ausleihe nur eingeschränkt möglich!)
  • wenn Sie Medien aus den Magazinbeständen bestellen bzw. entleihen wollen
  • wenn Sie über die UB Augsburg Fernleihbestellungen tätigen wollen
  • wenn Sie über den Zugang der UB Augsburg das Internet nutzen wollen
    (Nutzung nur zu wissenschaftlichen Zwecken; max. 3 Stunden täglich für Nicht-Universitätsangehörige; keine zeitliche Beschränkung für Gasthörer)

 

Sie erhalten einen Bibliotheksausweis,

  • wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind
  • wenn Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    Wenn Sie keinen deutschen Personalausweis oder Reisepass besitzen, ist die Bibliothek berechtigt, sich ggfalls. einen Wohnsitznachweis vorlegen zu lassen.
    Als Gasthörer/in legen Sie bitte auch Ihren Gasthörerschein vor.

Um einen Bibliotheksausweis zu erhalten, füllen Sie bitte zunächst das Online-Formular aus. Sie können dann im Verlauf der folgenden 14 Tage den Ausweis zu den folgenden Zeiten an der Information der Zentralbibliothek abholen:

Montag - Mittwoch: 8.30 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 14.00 Uhr

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie Ihren Bibliotheksausweis unbedingt persönlich zu den oben genannten Zeiten abholen müssen. Eine Abholung außerhalb dieser Zeiten oder eine Zusendung sind nicht möglich.

Die Ausstellung des Ausweises ist kostenlos.

Ihr Bibliotheksausweis ist auf drei Jahre befristet (Gasthörerausweis: Befristung auf das laufende Semester). Er wird nach Ablauf dieser Frist automatisch deaktiviert. Sie können den Ausweis verlängern lassen durch neuerliche Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

...wie viele Medien können Sie mit Ihrem Ausweis entleihen?

 

 

ausweis_ortsleser

 

Im Zusammenhang mit Buchbestellungen u.ä. im OPAC werden Sie aufgefordert, Kennung und Passwort einzugeben:

Die Kennung ist die (zwölfstellige) Bibliotheksnummer auf Ihrem Ausweis. Als Passwort voreingestellt ist die vierstellige Angabe von Tag und Monat Ihres Geburtsdatums (z.B.: 9.August = 0908). Sie können dieses Passwort jederzeit ändern.

Ihre Rechenzentrumskennung können Sie nicht nutzen, um sich am OPAC anzumelden.

 

weitere Informationen zur Bibliotheksbenutzung
... für Nicht-Universitätsangehörige, Studierende anderer Hochschulen, Gasthörer der Universität Augsburg
... für Schülerinnen und Schüler



 

Das müssen Sie beachten, nachdem Sie Ihren Bibliotheksausweis erhalten haben

 

  • Die Vorlage Ihres Ausweises ist bei jedem Ausleihvorgang erforderlich.

  • Ausleihen über Ihren Bibliotheksausweis dürfen nur Sie selbst als Inhaber bzw. Inhaberin des Ausweises tätigen.
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Augsburg können außerdem anderen Personen den dienstlichen Auftrag geben, solche Ausleihen zu tätigen.

  • Sie haften für jeden Schaden, der durch den Missbrauch des Ausweises entsteht.


  • Bitte teilen Sie uns  Namens- und Adressänderungenmöglichst umgehend mit.



 

Ihr Bibliotheksausweis ist gesperrt?


  • Bitte setzen Sie sich umgehend mit der Mahnzentrale in der Zentralbibliothek in Verbindung (E-Mail; Tel. 598-5322).


 

Sie haben Ihren Bibliotheksausweis verloren?

 

  • Bitte teilen Sie uns den Verlust des Ausweises unverzüglich mit.

  • Wenn Sie nicht der Universität angehören, erhebt die Bibliothek für die Neuerstellung eines verlorenen Ausweises eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,00.

  • Sie haften für jeden Schaden, der durch den Missbrauch des verlorenen Ausweises entsteht.