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Verlängerung der Leihfrist


 

Wann können Sie eine Leihfrist verlängern?
  • Verlängerungen der Leihfristen sind frühestens 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich.

  • Nach Ablauf der Leihfrist ist keine Verlängerung mehr möglich.

  • Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn bereits eine Vormerkung von anderer Seite  vorliegt.

Wie oft können Sie eine Leihfrist verlängern?
  • Die Leihfrist kann maximal zweimal verlängert werden.

  • Lässt sich während der verlängerten Leihfrist jemand  für das betreffende Buch bzw. Medium  vormerken, so wird es  vorzeitig zurückgefordert.
    Wenn in Ihrem Benutzerkonto im OPAC Ihre E-Mail-Adresse eingetragen ist, erhalten Sie eine entsprechende E-Mail. Andernfalls werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Wie  können Sie eine Leihfrist verlängern?
  • Bitte verlängern Sie Ihre Leihfristen selbst im OPAC. Dies ist möglich an den OPAC- bzw. Internetarbeitsplätzen in der Bibliothek oder an einem beliebigen PC mit Internetzugang außerhalb der Bibliothek.

  • Möglich sind sowohl Einzelverlängerungen als auch Gesamtkontoverlängerungen (Verlängerung der Leihfristen sämtlicher entliehener Medien, sofern eine Verlängerung bereits möglich ist).

  • Bei Problemen können Sie Gesamtkonto- oder Einzelverlängerungen auch schriftlich bei der Bibliothek beantragen.
    Geben Sie dabei bitte unbedingt Ihre vollständige Benutzernummer an. Beachten Sie auch, dass Ihr Antrag rechtzeitig bei uns eigehen muss, und zwar spätestens am letzten Tag der Leihfrist bis 13.00 Uhr.

    Post:

    Universitätsbibliothek Augsburg
    - Ortsleihe -
    86135 Augsburg

    Fax:

    0821 / 522070

    E-Mail:

    ol@bibliothek.uni-augsburg.de


  • Eine telefonische Verlängerung ist möglich unter der Telefonnummer 598-5322 (Mo-Do 8.30-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr).