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Rückgabe der Medien; Mahnung






Rückgabe an den Ausleihschaltern


Die Rückgabe entliehener Medien ist in der Zentralbibliothek und in den Teilbibliotheken an allen Ausleihschaltern möglich.

Geben Sie jedoch, wenn möglich, die Medien dort zurück, wo Sie sie entliehen haben. Sie tragen damit dazu bei, dass die Bücher schneller wieder an ihren Standort zurückkehren und dort zur Benutzung zur Verfügung stehen.

Bitte überprüfen Sie nach der Rückgabe die erhaltenen Quittungen unbedingt auf ihre Vollständigkeit. Es ist zu empfehlen, diese Quittungen eine Weile aufzubewahren. Sie können im Bedarfsfall damit nachweisen, dass Sie Medien tatsächlich zurückgegeben haben.




Rückgabewagen


Zu folgenden Zeiten stehen Rückgabewagen bereit:


  • Montag bis Freitag, jeweils 7.30 Uhr - 8.30 Uhr
    bei den Eingängen zur Zentralbilbiothek und den drei Teilbibliotheken

    Dies ermöglicht Ihnen die Rückgabe vor der Öffnung der Bibliothek.

  • Montag bis Freitag, jeweils 22.00 Uhr - 24.00 Uhr
    Samstag, 17.00 Uhr - 24.00 Uhr
    in der Zentralbibliothek und den drei Teilbibliotheken

    Dies ermöglicht Ihnen die Rückgabe, wenn die Ausleihschalter nicht mehr besetzt sind.

Beachten Sie:
Eine Erstellung von Rückgabequittungen ist in diesen Fällen nicht möglich. Mit einer solchen Quittung könnten Sie ggfalls. nachweisen, dass Sie ein Buch zurückgegeben haben. Der Einwurf von Büchern in die Rückgabewagen erfolgt also auf eigenes Risiko.




Rückgabe durch Postversand


Wenn Sie Medien nicht selbst rechtzeitig in die Bibliothek zurückbringen können, können Sie sie uns auch zusenden. Bitte beachten Sie, dass die Medien vor Ablauf der Leihfrist bei uns eintreffen müssen und kalkulieren Sie den Postweg ein.

Nutzen Sie in diesem Fall unbedingt die Möglichkeit des Paketversands. Ein Paket ist standardmäßig bis zu einem Wert von € 500,00 versichert. Außerdem erhalten Sie einen Nachweis, dass der Versand erfolgt ist. Bei anderen Versandarten tragen Sie das Risiko, im Falle eines Verlusts Ersatz leisten zu müssen.

Senden Sie das Paket an folgende Adresse:

Universitätsbibliothek Augsburg
Zentralbibliothek Ausleihe/Rückgabe
Universitätsstrasse 22
86159 Augsburg




Wir erinnern Sie an die rechtzeitige Rückgabe!


Wenn in Ihrem Benutzerkonto im OPAC Ihre E-Mail-Adresse eingetragen ist, erhalten Sie zehn Tage vor Leihfristende eine Erinnerungsmail. Darin werden Sie aufgefordert, an eine rechtzeitige Rückgabe bzw. an eine Verlängerung der Medien zu denken. Über einen Link können Sie dann bei Bedarf direkt den OPAC aufrufen und die gewünschte Verlängerung vornehmen.

Diese Erinnerungsmails sind eine reine Serviceleistung der Bibliothek, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Sollte Ihnen einmal - aus welchen Gründen auch immer - eine solche Erinnerungsmail nicht zugeleitet werden, sind Sie trotzdem zu fristgerechter Rückgabe verpflichtet. Die Überschreitung des Rückgabetermins führt auch in diesem Fall zur Erstellung einer gebührenpflichtigen Mahnung.




Mahnungen bei nicht fristgerechter Rückgabe


Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt auf die rechtzeitige Rückgabe der Medien bzw. eine rechtzeitige Verlängerung der Leihfrist.

Wenn Sie Medien nicht rechtzeitig zurückgeben bzw. verlängern, erhalten Sie eine gebührenpflichtige Mahnung. Die Mahnungen werden vom Ausleihsystem automatisch erzeugt. Das Bibliothekspersonal kann darauf keinen Einfluss nehmen. Beachten Sie bitte, dass die Mahnung bereits mit der Ausstellung gültig ist, nicht erst mit der Postzustellung.

Es fallen folgende Mahngebühren an:


1. Rückforderung: 7,50 €  
2. Rückforderung: 10,00 €  
1. Bescheid: 20,00 € (zuzügl. 4,30 € für Postzustellungsurkunde)
2. Bescheid 30,00 € (zuzügl. 4,30 € für Postzustellungsurkunde)

Die Beträge werden nicht auf einzelne Medien erhoben. Sie beziehen sich stets auf alle Medien, die zu einem bestimmten Zeitpunkt hätten zurückgegeben werden müssen. Wenn Sie z.B. fünf Bücher über das Wochenende entliehen haben und diese Bücher am Montag nicht fristgerecht zurückgeben, beläuft sich die 1. Rückforderung auf € 7,50.

Die Beträge beziehen sich nur auf die jeweilige Rückforderung bzw. den jeweiligen Bescheid und schließen vorhergehende Gebühren nicht ein. Die Beträge addieren sich also. Wenn Sie z.B. den ersten Bescheid erhalten, sind auch die Kosten der ersten und zweiten Rückforderung fällig, also insgesamt 37,50 €.

Mit Ausdruck der 1. Rückforderung wird außerdem Ihr Ausweis für weitere Bestellungen und Ausleihen gesperrt.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht gemahnt worden sind und die fraglichen Bücher bereits zurückgegeben haben, ist es von Nutzen, wenn Sie die Quittung vorlegen können, die Sie bei der Buchrückgabe erhalten haben. Es ist deshalb ratsam, diese Quittungen eine Weile aufzubewahren.

Wenn Angehörige des wissenschaftlichen Personals Bücher nicht fristgerecht zurückgeben, erfolgt im Abstand von 14 Tagen eine zweimalige Aufforderung zur Buchrückgabe. Mit der dritten Aufforderung ist eine Kontosperre und eine Terminsetzung zur Einleitung der Ersatzbeschaffung verbunden.




...Sie haben ein entliehenes Medium verloren oder beschädigt?


Wenn Sie entliehene Medien verloren haben oder beschädigt an uns zurückgeben, sind Sie dazu verpflichtet, Ersatz zu leisten. Dies erfolgt

  • durch die Beschaffung eines neuen Exemplars desselben Mediums
  • oder durch die Beschaffung einer gebundenen Kopie des Buches (falls das Buch im Buchhandel nicht mehr erhältlich ist)
  • oder durch die Beschaffung eines anderen, gleichwertigen Ersatzmediums (von der Bibliothek festgelegt).
  • oder durch einen angemessenen Wertersatz in Geld

(siehe ABOB §8, Absatz 3, Satz 4)

Welche dieser Möglichkeiten gewählt wird, entscheidet die Bibliothek.

Sie können das neue Exemplar bzw. Ersatzmedium selbst beschaffen und bei der Information der Zentralbibliothek abgeben. Andernfalls erfolgt die Ersatzbeschaffung durch die Bibliothek. Dies ist mit einer zusätzlichen Gebühr von 12,50 € verbunden (Kostenverzeichnis des Freistaats Bayern vom 08.04.1999).

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu diesem Thema an Frau Ursula Löcherer.